Tischler/in
Ausbildungsziel
Mit Abschluss der Ausbildung erwirbt man einen Gesellenbrief, mit dem man als Gesellin/Geselle in Tischlereien arbeiten kann.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Berufsausbildung zum/zur Tischler/-in ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Fachbetrieb erforderlich.
Die Fachbetriebe im Landkreis Stade setzen den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Holztechnik voraus. Die duale Ausbildung startet dann im 2. Ausbildungsjahr.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Berufsausbildung zum/zur Tischler/-in gliedert sich in zwei Teile. Das erste Ausbildungsjahr wird in der Berufsfachschule Holztechnik absolviert. Ist diese erfolgreich abgeschlossen und ein Ausbildungsvertrag mit einem geeignetem Betrieb aus dem Landkreis Stade geschlossen worden, schließt sich eine zweijährige duale Ausbildung mit theoretischer Ausbildung an einem Tag pro Woche in der Jobelmann-Schule und praktischer Ausbildung an vier Tagen im Betrieb an.
Überbetriebliche Maßnahmen (Maschinenkurse, Oberflächenlehrgang) ergänzen die Ausbildung.
In der Regel wird pro Jahrgangsstufe eine Klasse gebildet.
Mit der Gesellenprüfung, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht, findet die Ausbildung ihren Abschluss.
Abschlüsse und Berechtigungen
Nach bestandener Prüfung werden der Gesellenbrief und das Berufsschul-Abschlusszeugnis überreicht, welches den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, unter Umständen sogar den Erweiterten Sekundarabschluss I beinhaltet.
Die bestandene Gesellenprüfung berechtigt zum Besuch einer Meister- oder Technikerschule.
Ausbildungsinhalte
Was macht ein/eine Tischler/in?
Die Anforderungen die an eine Tischlerin /einen Tischler gestellt werden, sind vielfältig. Tischlerinnen/ Tischler stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her oder führen Innenausbauten durch. Die Tischlerin/Tischler verbindet traditionelle Holzbearbeitung mit moderner Technik. Sie/er übernimmt von der Beratung und dem Maßnehmen vor Ort über die Entwurfserstellung und die Herstellung des Möbelstücks, Fenster oder Tür, alle Aufgaben. Hierbei arbeitet man sowohl mit traditionellen Werkzeugen und Maschinen, wie Kreissäge und Hobel, als auch mit computergesteuerten CNC-Maschinen.
Der Berufsschulunterricht basiert auf dem Rahmenlehrplan vom 13.01. 2006 und gliedert sich in Lernfelder, die sich an berufstypischen Aufgabenstellungen orientieren. Insgesamt werden in den 3 Ausbildungsjahren 12 Lernfelder thematisiert.
Die ersten vier Lernfelder sind Inhalte der Berufsfachschule Holztechnik. Diese ist als erstes Ausbildungsjahr verpflichtend für die weitere betriebliche Ausbildung. Dies gilt für alle Betriebe der Tischlerinnung Stade.
Die Lernfelder (LF):
- Einfache Produkte aus Holz herstellen
- Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
- Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
- Kleinmöbel herstellen
- Einzelmöbel herstellen
- Systemmöbel herstellen
- Einbaumöbel herstellen und montieren
- Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren
- Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren
- Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren
- Erzeugnisse warten und instand halten
- Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen
Praktische Ausbildung im Betrieb
Die praktische Ausbildung findet im ersten Ausbildungsjahr in der Berufsfachschule statt. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr im jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die Inhalte richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan. Grundlage der Ausbildung ist das Berufsbild der/des Tischlerin/Tischlers
Stundentafel
Die Stundentafel sieht für die dreijährig Ausbildung vor:
Berufsübergreifende Lernbereich (Deutsch/Kommunikation, Politik, Englisch, Sport, u.a.)
Berufsbezogener Lernbereich (gegliedert in Lernfelder)
Abschluss / Abschlussprüfung / Prüfung
Der Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen legt Termine für die theoretische Zwischen- und Gesellenprüfung fest, die landesweit einheitliche Anforderungen abfragen.
Die Zwischenprüfung erfolgt etwa in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und besteht aus zwei Prüfungsteilen:
- Der theoretischen / schriftlichen Prüfung
- Der praktischen Prüfung / Arbeitsprobe
Die Gesellenprüfung besteht aus insgesamt drei Teilen:
- Der theoretischen / schriftlichen Prüfung
- Der praktischen Prüfung / Gesellenstück und Arbeitsprobe
- und evtl. einer mündlichen Prüfung
Wie geht es danach weiter?
Mit dem Gesellenbrief ergeben sich Arbeits- und Karrieremöglichkeiten im Tischlerhandwerk.
Ein beruflicher Abschluss ermöglicht grundsätzlich zahlreiche weitere schulische und berufliche Qualifikationen.
z.B.
- Tischler für Restaurierungsarbeiten
- Meisterschule, Meisterlehrgänge
- Technikerschule
- Akademie des Handwerks z.B. Gestalter im Handwerk
- Fachpraxislehrer
- Berufsschullehrer
Bewerbung / Anmeldung
Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages besteht Schulpflicht, die Aufnahme in die Berufsschule ist damit sichergestellt.
Zur besseren Planung erwarten wir trotzdem Ihre Anmeldung, die Sie oder der Betrieb durchführen kann (über Schüler-Online).
Ansprechpartner
Klaus Heinemann
Martin Volkmann
Judith Köpke
Weitere Informationen
- https://www.tischler-innung-stade.de/der-tischler/die-ausbildung/
- https://www.tischler-innung-stade.de/aktuelles-blog/blog-junge-tischler-berichten/