Zimmerer/in
Ausbildungsziel
Mit Abschluss der Ausbildung erwirbt man einen Gesellenbrief, mit dem man als Geselle (Facharbeiter) auf dem Bau arbeiten kann.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Berufsausbildung zur Zimmerin / zum Zimmerer ist ein Ausbildungsvertrag mit einer Zimmerei erforderlich. Dafür gibt es grundsätzlich keine Eingangsvoraussetzungen; in der Regel erwarten die Ausbildungsbetriebe allerdings einen Haupt- oder Realschulabschluss.
Wer zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres noch keinen Ausbildungsvertrag unterschreiben konnte, kann das 1. Ausbildungsjahr in Vollzeitschulform in der einjährigen Berufsfachschule Bautechnik absolvieren. Hierbei erfolgt die Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen ausschließlich in der Schule. Der Ausbildungsbetrieb kann dieses Jahr, wenn die Berufsfachschule erfolgreich absolviert wurde, als erstes Ausbildungsjahr anrechnen, so dass die duale Ausbildung dann nur noch zwei Jahre dauert. Für den Besuch der Berufsfachschule ist ein Hauptschulabschluss Eingangsvoraussetzung (siehe auch Berufsfachschule Bautechnik).
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Berufsausbildung zur Zimmerin / zum Zimmerer findet in dualer Form im Ausbildungsbetrieb (praktische Ausbildung) und in der Berufsschule (theoretische Ausbildung) statt und dauert in der Regel drei Jahre. Überbetriebliche Maßnahmen (Lehrgänge) ergänzen die abwechslungsreiche Ausbildung.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch kürzere Ausbildungszeiten möglich. In einigen Berufen im Berufsfeld Bautechnik
(z.B. Zimmerer/in) wird beispielsweise der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule Bautechnik auf die dreijährige Ausbildungszeit angerechnet, so dass die duale Ausbildung dann nur noch zwei Jahre dauert.
Die Gesellenprüfung, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht, bildet den Abschluss der Ausbildung.
Abschlüsse und Berechtigungen
Nach bestandener Prüfung werden der Gesellenbrief und das Berufsschulzeugnis in einem feierlichen Rahmen überreicht. Bei entsprechenden Berufsschulnoten kann der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss und unter Umständen sogar der Erweiterten Sekundarabschluss I erlangt werden.
Ausbildungsinhalte
Was macht eine Zimmerin / ein Zimmerer?
Die Anforderungen, die an eine Zimmerin / einen Zimmerer gestellt werden, sind vielfältig. Die Zimmern / der Zimmerer errichtet neue Gebäude oder hält alte Gebäude instand bzw. saniert sie. Besonders in Hinblick auf die Einhaltung der Energieeinsparverordnung werden hohe Ansprüche gestellt.
Zimmerinnen und Zimmerer erstellen Wände in unterschiedlichen Konstruktionsarten, errichten Dachstühle und Gauben und führen Abdichtungs- und Dämmarbeiten aus. Zudem verarbeiten sie Fertigbauteile und schützen Gebäude vor dem Eindringen von Feuchtigkeit.
Der Berufsschulunterricht basiert auf dem Rahmenlehrplan und gliedert sich in Lernfelder, die sich an berufstypischen Aufgabenstellungen orientieren. Insgesamt werden in den 3 Lehrjahren 18 Lernfelder thematisiert. Die ersten sechs Lernfelder werden sowohl im 1. Lehrjahr der Zimmerer als auch in der einjährigen Berufsfachschule Bautechnik mit gleichem Inhalt unterrichtet.
Die Lernfelder (LF):
- LF 1: Einrichten einer Baustelle
- LF 2: Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
- LF 3: Mauern eines einschaligen Baukörpers
- LF 4: Herstellen einer Holzkonstruktion
- LF 5: Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
- LF 6: Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles
- LF 7: Abbinden und Richten eines Satteldaches
- LF 8: Errichten einer tragenden Holzwand
- LF 9: Einziehen einer leichten Trennwand
- LF 10: Einbauen einer Holzbalkendecke
- LF 11: Herstellen einer geraden Holztreppe
- LF 12: Schiften am gleichgeneigten Walmdach
- LF 13: Schiften am ungleich geneigten Walmdach
- LF 14: Einbauen einer Gaube und eines Dachflächenfensters
- LF 15: Fertigen eines Hallenbinders
- LF 16: Konstruieren einer gewendelten Holztreppe
- LF 17: Sanieren eines Fachwerkhauses
- LF 18: Warten eines Niedrigenergiehauses
Praktische Ausbildung im Betrieb
Die praktische Ausbildung findet im Betrieb nach dem Ausbildungsrahmenplan statt. Grundlage der Ausbildung ist das Berufsbild der Zimmerin / des Zimmerers.
Stundentafel
Die Stundentafel sieht für die dreijährige Ausbildung den berufsübergreifenden Lernbereich (Deutsch/Kommunikation, Poltitik und dem Wahlfach Englisch) mit 2 bzw. 4 Wochenstunden und den berufsbezogenen Lernbereich (gegliedert in Lernfelder) mit 14 Wochenstunden vor.
Die Berufsschultage sind geblockt. Dieses bedeutet, dass der Unterricht ca. 10 Wochen am Stück jeweils montags und dienstags stattfindet, anschließend ist die / der Auszubildende ca. für 10 Wochen im Ausbildungsbetrieb bzw. auf Lehrgängen.
Abschluss / Abschlussprüfung / Prüfung
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung und am Ende des dritten Ausbildungsjahres die Gesellenprüfung statt. Beide Prüfungen haben einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Wie geht es danach weiter?
Mit dem Gesellenbrief ergeben sich viele Arbeits- und Karrieremöglichkeiten im Bauhandwerk.
Gesellen können die erlernten Qualifikationen täglich auf der Baustelle anwenden. Die Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Techniker ist möglich. Mit einem Fachhochschulabschluss oder der Allgemeinen Hochschulreife kann ein Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität zur Architektin / zum Architekten bzw. zur Bauingenieurin / zum Bauingenieur angestrebt werden.
Bewerbung / Anmeldung
Mit Aufnahme der Ausbildung muss eine Anmeldung über Schüler-Online, die Sie oder der Betrieb durchführen können, erfolgen. Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages besteht Schulpflicht.
Zum ersten Schultag sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- das Zeugniss mit dem höchsten Schulabschluss
- das letzte Schulzeugniss, wenn nach dem höchsten Abschluss noch eine weitere Schule besucht wurde
- der Ausbildungsvertrag
Die Dokumente müssen nicht beglaubigt sein. Die Abgabe von Kopien mit Vorlage der entsprechenden Originale reicht aus.
Ansprechpartner
Frau Freiberg, Abteilungsleiterin
04141 492-114
sfreiberg@jobelmannschule.de