Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in
Der Einstieg in die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
Ausbildungsziel
In der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren. Die Ausbildung vermittelt die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Sozialpädagogische/r Assistent/in tätig zu sein. Der Abschluss berechtigt auch für die weitere Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher in der Fachschule Sozialpädagogik.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzung für die Klasse 1 ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
In die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer einen Sek. I -Realschulabschluss vorweist und...
- eine zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
- eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
- nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens zwei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.
- an einer Qualifizierung zur Spielkreisleitung teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Spielkreisleitung im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft in einer Kindertageseinrichtung tätig war.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie besteht aus einer theoretischen und einer von der Schule begleiteten praktischen Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen. Entsprechend der beruflichen oder schulischen Vorbildung kann eine Anrechnung auf die Ausbildungszeit gewährt werden.
Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent“
zu führen.
Mit dem Abschluss erlangt man den erweiterten Sekundarabschluss I –Realschulabschluss. Der Abschluss berechtigt zum Eintritt in die Fachschule Sozialpädagogik (bestimmter Notenschnitt erforderlich) und die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Sozialpädagogik.
Ausbildungsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik, Religion, Sport
Berufsbezogene Ausbildung - Theorie:
Module
- Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
- Entwicklung beruflicher Identität
- Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
- Betreuung und Begleitung von Kindern
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
- Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
- Pädagogische Konzepte
- Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen
- Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
- Optionale Lernangebote
Praktische Ausbildung im Betrieb
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
- Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung
- Durchführung der praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung mit insgesamt 840 Stunden (420 Stunden / Jahr) findet wöchentlich an zwei Tagen in sozialpädagogischen Einrichtungen statt. Nach einem Jahr findet ein Einrichtungswechsel statt. Bei einem Einstieg in die Klasse II sind 600 Praxisstunden abzuleisten.
Bis zum Beginn der praktischen Ausbildung ist die persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes Führungszeugnis / Belegart N) sowie die gesundheitliche Eignung (Impfschutz) nachzuweisen.
Stundentafel
Stundentafel der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in
Berufsübergreifender Lernbereich 10
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie 35
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis 3
Abschluss / Abschlussprüfung / Prüfung
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent“
zu führen.
Wie geht es danach weiter?
Der Abschluss berechtigt zum Eintritt in die Fachschule Sozialpädagogik (bestimmter Notenschnitt erforderlich) und die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Sozialpädagogik.
Bewerbung / Anmeldung
Die Anmeldung zur Berufsfachschule Sozial-pädagogische/r Assistent/-in erfolgt ab Anfang Januar ausschließlich online unter folgendem Internet-Link:
Anmeldeschluss ist der 20. Februar
Nach der Online-Anmeldung muss der Anmeldebogen ausgedruckt werden. Diesen Anmeldebogen geben Sie bitte unterschrieben zusammen mit folgenden Unterlagen im Sekretariat der JOBELMANN-SCHULE, Glückstädter Str. 15, Stade persönlich ab:
- Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnis der zurzeit besuchten Schule (Sekundarab-schluss I - Realschulabschluss)
- Schüler berufsbildender Schulen legen zusätzlich das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule vor
- gegebenenfalls weitere Zeugnisse (BFS, Berufsausbildung, Praktika, FSJ usw.)
- tabellarischer Lebenslauf
Bitte die Zeugnisse in beglaubigter Form beifügen oder Originalzeugnisse mit Kopien vorlegen.
Wir freuen uns über Ihren Besuch am „Tag der offenen Tür“ Anfang Februar (den Termin bitte aktuell der Homepage entnehmen) und beraten Sie gerne.