Fachschule Sozialpädagogik

Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher

Ausbildungsziel

Die Ausbildung vermittelt die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin/ Erzieher tätig zu sein.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule - Sozialpädagogik - kann nur aufgenommen werden, wer

  1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht hat,
  2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
  3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt (siehe untere Hinweise zur Neubewerbung) oder
  4. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin“ oder „Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer“ oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“, „Ergotherapeut“, „Logopädin“, „Logopäde“, „Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ besitzt und
    a)
    einen von einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
    b)
    mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder
  5. einen Hochschulabschluss erworben hat und einen von der Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisteil von 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
  6. eine allgemeine Hochschulreife im Beruflichem Gymnasium Gesundheit und Soziales - Sozialpädagogik erworben hat und einen von der Schule begleiteten Praxisanteil von 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.

nachweist.

Die Aufnahme wird zum Beginn der praktischen Ausbildung unwirksam, wenn die Schülerin oder der Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung über die Durchführung der praktischen Ausbildung, die persönliche Zuverlässigkeit oder die gesundheitliche Eignung nicht nachweist. Die persönliche Zuverlässigkeit muss durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses der Belegart N (=privates Führungszeugnis) nachgewiesen werden. Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin oder dem Schüler eine Gefahr nicht ausgeht.

Werden die Zugangsvoraussetzungen nach der  Sozialpäd. Assistenten-Ausbildung  nicht erreicht, besteht die Möglichkeit einer Neubewerbung. Für eine Neubewerbung müssen folgende berufliche Leistungen erfüllt werden: eine einjährige sozialpädagogische Berufstätigkeit von mindestens 19,25 Std. wöchentlich (Elementarbereich, Heimerziehung, Arbeit mit behinderten Menschen) oder der erfolgreiche Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Sozialpädagogik – Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik.

Das Neubewerbungsverfahren umfasst folgende Bestandteile:

  • aussagefähiges Arbeitszeugnis (mit Nachweis der Arbeitszeiten)
  • schriftliche Reflexion der Berufstätigkeit
  • berufsbezogenes Kolloquium (eine Einladung erfolgt nach Eingang der Bewerbung durch die Schule)

Bei einer Neubewerbung ist eine vorherige Rücksprache mit der Schule unbedingt zu empfehlen!

Dauer und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie besteht aus einer theoretischen und einer von der Schule begleiteten praktischen Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Abschlüsse und Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“

zu führen.

Zusätzlich wird die Fachhochschulreife erlangt.

Ausbildungsinhalte

Berufsübergreifender Lernbereich:

Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Politik, Religion

Berufsbezogene Ausbildung - Theorie:

Module

  • Entwicklung professioneller Perspektiven
  • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
  • Diversität und Inklusion
  • Individuelle Lebenslagen
  • Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
  • Pädagogische Arbeit in Gruppen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

Optionales Lernangebot

Zum berufsbezogenen Unterricht gehören neben den Lernfeldern optionale Lernangebote, in denen zusätzliche Kompetenzen vermittelt wer­den.

Praktische Ausbildung im Betrieb

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis

  • Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung
  • Durchführung der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung wird in einem Umfang von 600 Zeitstunden in verschiedenen Arbeitsfeldern sozialpädagogischer Einrichtungen durchgeführt.

Bis zum Beginn der praktischen Ausbildung ist die persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes Führungszeugnis / Belgart N) sowie die gesundheitliche Eignung (Impfschutz) nachzuweisen.

Stundentafel

Stundentafel der zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik

Berufsübergreifender Lernbereich                   16

Berufsbezogener Lernbereich - Theorie          42

Berufsbezogener Lernbereich - Praxis             3         

Abschluss / Abschlussprüfung / Prüfung

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"

zu führen.

Zusätzlich wird die Fachhochschulreife erlangt.

Wie geht es danach weiter?

Sie können als Erzieherin / Erzieher in verschiedenen Arbeitsfeldern von sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten oder ein Studium beginnen.

Bewerbung / Anmeldung

Die Anmeldung zur Fachschule Sozialpädagogik erfolgt ab Anfang Januar ausschließlich online unter folgendem Internet-Link:

www.schueleranmeldung.de

Anmeldeschluss ist der 20. Februar

Nach der Online-Anmeldung muss der Anmeldebogen ausgedruckt werden. Diesen Anmeldebogen geben Sie bitte unterschrieben zusammen mit folgenden Unterlagen im Sekretariat der JOBELMANN-SCHULE, Glückstädter Str. 15, Stade persönlich ab:

  • Zeugnis der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/-in bzw. Sozialassistent/in - Sozialpädagogik
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. weitere Zeugnisse (höhere Schulabschlüsse / Studienabschlüsse)

Bitte die Zeugnisse in beglaubigter Form beifügen oder Originalzeugnisse mit Kopien vorlegen.

Wir freuen uns über Ihren Besuch am „Tag der offenen Tür“ Anfang Februar (den Termin bitte aktuell der Homepage entnehmen) und beraten Sie gerne.

Ansprechpartner

Blanka Piede, Abteilungsleiterin

04141 492-115

E-Mail: bpiede@jobelmannschule.de

Weitere Informationen

Weiter Informationen auch unter: https://www.fsp-stade.de