Friseur/in
Friseurinnen und Friseure pflegen und schneiden Haare, gestalten Frisuren und Make-up
Ausbildungsziel
Mit Abschluss der Ausbildung erwirbt man ein Gesellenzeugnis, mit dem man als Gesellin/Geselle in Friseurbetrieben arbeiten kann.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Berufsausbildung zur Friseurin/zum Friseur ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich.
Dafür gibt es grundsätzlich keine Eingangsvoraussetzungen, meist erwarten die Ausbildungsbetriebe allerdings einen Haupt- oder Realschulabschluss.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Berufsausbildung zur Friseurin/zum Friseur findet in dualer Form im Ausbildungsbetrieb (praktische Ausbildung) und in der Berufsschule (theoretische Ausbildung) statt und dauert drei Jahre.
Überbetriebliche Maßnahmen (Lehrgänge) ergänzen die abwechslungsreiche Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch kürzere Ausbildungszeiten möglich.
In der JOBELMANN-SCHULE findet der Berufsschulunterricht für die Auszubildenden in Teilzeitform statt: im ersten Ausbildungsjahr an zwei Berufsschultagen und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr einmal wöchentlich.
Mit der gestreckten Gesellenprüfung (Teil 1 und Teil 2), die aus theoretischen und praktischen Teilen besteht, findet die Ausbildung ihren Abschluss.
Abschlüsse und Berechtigungen
Nach bestandener Prüfung werden das Gesellenzeugnis und das Berufsschul-Abschlusszeugnis überreicht, welches den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, unter Umständen sogar den Erweiterten Sekundarabschluss I beinhaltet.
Die bestandene Gesellenprüfung berechtigt zum Besuch einer Meisterschule.
Ausbildungsinhalte
Was macht eine Friseurin/ein Friseur?
Friseurinnen und Friseure pflegen und schneiden Haare, gestalten Frisuren und Make-up.
Zunächst beraten sie ihre Kunden bei der Wahl einer typgerechten Frisur, betonen sie durch farbliche Veränderungen, formen die Haare nur vorübergehend oder dauerhaft um.
Dazu erkennt die fachkompetente Friseurin oder der fachkompetente Friseur selbstverständlich aktuelle Trends und weiß, was "en vogue" ist. Aber ganz gleich, ob sie oder er sich "Hair-Stylist", "Hair-Designer" nennt oder sich eine andere moderne Bezeichnung gibt, seine Kunden erwarten immer: handwerkliches Geschick beim Schneiden von Haaren und Bärten, Färben, beim Hochstecken und Umformen der Haare sowie bei der Maniküre. Sie erwarten individuelle Beratungen, wenn es z.B. um die Anwendung von Perücken, Toupets und Haarverlängerung geht oder um fachgerechte Tipps für Tages-Make-up, Braut-Make-up sowie Heimpflegeprodukte für Haar und Haut.
Über ein fundiertes Fachwissen hinaus muss neben Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsbereitschaft und Kreativität insbesondere auch Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Belange der Kunden mitgebracht werden.
Der Berufsschulunterricht basiert auf dem Rahmenlehrplan von 2008, ist in Lernfelder gegliedert und an berufstypischen Aufgabenstellungen orientiert:
- In Ausbildung und Betrieb orientieren
- Kunden empfangen und betreuen
- Haare und Kopfhaut pflegen
- Haare schneiden
- Frisuren empfehlen und erstellen
- Haare dauerhaft umformen
- Haare tönen, färben und blondieren
- Hände und Nägel pflegen und gestalten
- Haut dekorativ gestalten
- Betriebliche Prozesse mitgestalten
Praktische Ausbildung im Betrieb
Die Auszubildenden werden im Friseurbetrieb nach einem Ausbildungsplan unterwiesen.
Grundlage der Ausbildung ist die Ausbildungsverordnung mit dem Berufsbild des Friseurs/der Friseurin.
Stundentafel
Die Stundentafel in der Berufsschule sieht für die dreijährige Ausbildung vor:
Berufsübergreifenden Lernbereich (Deutsch/Kommunikation, Politik, Englisch, Sport, Religion)
Berufsbezogenen Lernbereich (in Lernfeldern)
Abschluss / Abschlussprüfung / Prüfung
Die Gesellenprüfung teilt sich in zwei, zeitlich auseinander liegende, Teile.
Teil 1 der Gesellenprüfung erfolgt im zweiten Ausbildungsjahr (nach 18 Monaten).
Teil 2 der Gesellenprüfung erfolgt nach drei Jahren am Ende der Ausbildung.
Beide Prüfungsteile haben theoretische und praktische Teile.
Wie geht es danach weiter?
Mit dem Friseur-Gesellenzeugnis erschließen sich viele Weiterbildungsmöglichkeiten, wie z.B.
Friseurmeister/in (u.a. Filialleiter/in, Fachtrainer/in, eigenes Friseurgeschäft-Selbstständigkeit)
Friseurgeselle/-gesellin (u.a. in Wellness-Einrichtungen, auf Kreuzfahrtschiffen)
Maskenbildner/in (u.a. im Theater, Musical, Fernsehen)
Visagist/in,
Kosmetiker/in
Betriebswirt/in im Handwerk
Berufsschullehrer/in
Fachpraxislehrer/in
Fachoberschule Körperpflege
Bewerbung / Anmeldung
Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages besteht Schulpflicht, die Aufnahme in die Berufsschule ist damit sichergestellt.
Zur besseren Planung erwarten wir trotzdem Ihre Anmeldung, die Sie oder der Betrieb durchführen können (über Schüler-Online).
Ansprechpartnerin
Weitere Informationen
Friseur-Innung Stade