Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Ausbildungsziel
Die "Werkstatt für Menschen mit Behinderungen" (formal abgekürzt: WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Ziel ist es, Jugendlichen und Erwachsenen eine breite Vielfalt an Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Berufliche Qualifizierung ist Voraussetzung für eine weitgehende Teilhabe am Arbeitsleben, die jedem Menschen Würde, Sicherheit und Bestätigung gibt und seinen Alltag strukturiert.
Aufnahmevoraussetzungen
Beschult werden Schülerinnen und Schüler, die in eine entsprechende Einrichtung für Menschen mit Behinderungen aufgenommen worden sind. Die konkreten Aufnahmekriterien für die Aufnahme werden an dieser Stelle nicht benannt, mögliche Indikatoren lassen sich jedoch aus dem SGB IX 136 und 137 ableiten.
Schülerinnen und Schüler, die in dem Berufsbildungsbereich einer WbfM unterrichtet werden, können nach dem Niedersächsischen Schulgesetz die Berufsschule besuchen, auch wenn sie nicht mehr schulpflichtig sind.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Nach Aufnahme in die Einrichtung findet zunächst ein dreimonatiges Eingangsverfahren statt. Hieran schließt der Berufsbildungsbereich, der in der Regel 24 Monate dauert. Während dieser Zeit besuchen die Schülerinnen und Schüler an einem Tag in der Woche die Berufsschule.
Ausbildungsinhalte
Im Berufsschulunterrich zielt auf die Stärkung der Personalen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in den Dimensionen Selbst- und Sozialkompetenz sowie den Erwerb von übergreifender Fachkompetenz. Die Zielsetzungen sind auf die Schülerinnen und Schüler und ihre unterschiedlichsten Beeinträchtigungen individuell auszurichten.
Die Beschulung am Schulstandort in der Glückstädter Straße in Stade ermöglicht eine gute unterrichtliche Anbindung an die sonstigen gewerblich-technischen Ausbildungen der JOBELMANN-SCHULE (Fachräume, Werkstätten, Maschinen und Geräte, PC-Räume, Sporthalle).
Ausbildung in der Einrichtung
Die praktische Ausbildung und Tätigkeit findet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen statt.
Stundentafel
Die Stundentafel für die Berufsschule nach §67 Abs. 4 NSchG sieht zwei Lernbereiche
- Berufsübergreifender Lernbereich (mit den Themenbereichen Deutsch/Kommunikation, Politik, Bewegungserziehung/Sport und Religion)
- Berufsbezogener Lernbereich
mit den Kompetenzbereichen Personale Kompetenz (Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz) und Fachkompetenz vor.
Bewerbung / Anmeldung
Nach der Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, dem Abschluss der dreimonatigen Eingangsphase und der Anmeldung zur Berufsschule besteht Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt üblicherweise durch die Einrichtung.
Ansprechpartner
Heinrich von der Brelie
E-Mail: hvdbrelie@jobelmannschule.de